Lieber 1000 Freund*innen im Rücken  als eine Bank im Nacken . . .

Auch nach dem Hauskauf und -umbau – der etwa zur Hälfte durch Direktkredite finanziert werden konnte – sind wir regelmäßig auf neue Direktkredite von solidarischen Menschen angewiesen. Sei es zur Umsetzung noch anstehender Baumaßnahmen (Garten, Terrasse etc.) als auch um andere Direktkredite, die bei Bedarf zurückgezahlt werden, zu ersetzen. Diese Direktkredite sind unser Schlüssel für sozial verträgliches Wohnen, denn eine ausreichende Anzahl von zinsgünstigen Direktkrediten hilft, die Mieten auf niedrigem Niveau zu garantieren, sodass wir langfristig günstigen, selbstverwalteten Wohnraum erhalten können.

Im Nachfolgenden wollen wir eine übersichtliche Information über sogenannte Direktkredite (Nachrangdarlehen) geben.

Was sind Direktkredite?

Direktkredite sind Privatdarlehen, mit denen uns Menschen unterstützen können. In den letzten Jahren wurde diese alternative Form der Finanzierung auch vor allem durch das Mietshäuser Syndikat bekannt und erfolgreich weiterentwickelt: Über Direktkredite (sogenannte Nachrangdarlehen) soll ein möglichst hoher Eigenkapitalanteil erzielt werden. Je höher der Anteil an Direktkrediten ist, desto weniger Geld müssen wir von der Bank leihen und desto bessere Kreditbedingungen erhalten wir von der Bank. Für uns bedeutet jeder Direktkredit eine geringere Zinslast, die sich unmittelbar auf unser Alltagsleben, konkret die Miete auswirkt. Uns ist es zudem lieber, Zinsen an solidarische Menschen zu zahlen als an die Bank.

Dir bietet sich damit eine Gelegenheit, Dein Erspartes in einem sozialen und politischen Projekt anzulegen – bei Menschen, die du kennst oder kennenlernen kannst.

Zwischen den Kreditgeber*innen und dem Hausprojekt wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem Kreditbetrag, Zinsen, Kündigungsfrist, Laufzeiten und eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel geregelt sind.

Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer „qualifizierten Rangrücktrittsklausel“. Sie stellen ein Finanzprodukt dar. Die Klausel besagt, dass im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit sowie die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger*innen bedient werden, und dann erst die Direktkreditgeber*innen. Außerdem darf kein Geld an die Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (das Projekt Grafschaft 30) gefährdet ist.

Was bringt ein Direktkredit und was hast Du davon?

Mit einem Direktkredit unterstützt Du direkt vor Ort eine nachhaltige Stadtentwicklung und schaffst langfristig solidarischen und gemeinschaftlichen Wohnraum zu niedrigen Mieten. Wir bieten Dir die Gewissheit, dass Dein Geld solidarisch in einem nichtkommerziellen Projekt verwendet wird. Die Geldverwendung ist transparent. Du kannst jederzeit vorbeikommen und wirst über aktuelle Vorhaben und den Stand des Projektes informiert.

Unser Ziel ist es, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Selbstverwaltung der Mieter*innen zu schaffen. Wir sind Teil des bundesweiten Mietshäuser Syndikats, um dies nicht nur für uns selber, sondern auch für kommende Generationen zu garantieren. Zusammen mit anderen Aktiven setzen wir uns für bezahlbaren, selbstverwalteten Wohnraum in Münster und darüber hinaus politisch ein.

Was haben wir zu bieten?

  • Solidarzusammenschluss: Unser Projekt ist Teil des Mietshäuser Syndikats, das auf eine über 30-jährige Erfolgsgeschichte zurückblickt. Inzwischen sind dort über 192 Hausprojekte und gut 23 Projektinitiativen organisiert, die ihre Erfahrungen austauschen.
  • Realistische Finanzplanung: Unseren Finanzierungsplan erstellen wir in enger Zusammenarbeit mit den Berater*innen des Mietshäuser Syndikates und unserer Bank. Wir kalkulieren solide und verantwortungsbewusst und berücksichtigen hier stets die tatsächliche Ertragskraft des Hausprojekts.
  • Transparenz: Wir informieren euch regelmäßig über die Entwicklung des Projekts und laden euch zu unseren Veranstaltungen und Festen ein

Welche Bedingungen gibt es?

• Wir können aufgrund des administrativen Aufwandes nur Direktkredite ab einem Wert von 500€ annehmen.

• Ihr könnt euren Direktkredit unabhängig von Höhe und Laufzeit entweder zinslos gewähren oder das Geld zu 0%, 0,1%, 0,4%, 0,6% oder 0,8% 1,0% und 1,5%  Zinsen bei uns anlegen. Über die Zinshöhe entscheidet Ihr selbst.

• Eure jährlich anfallenden Zinserträge zahlen wir euch immer zum Jahresende aus.

• Direktkredite könnt ihr uns befristet mit einer von euch festgelegten Laufzeit oder unbefristet geben. Kredite mit langen Laufzeiten helfen uns besonders, weil sie große Planungssicherheit und einen niedrigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Alle Kredite haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Bei unbefristeten Direktkrediten beträgt die Kündigungszeit vier Monate. Falls es bei euch Situationen gibt, die eine vorzeitige Rückzahlung des Kredites erfordern, werden wir uns bemühen, individuelle Lösungen zu finden.

Wir sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass innerhalb eines Geschäftsjahres der Abschluss von Nachrangdarlehen im Rahmen der Bagatellgrenze auf eine Gesamthöhe von insgesamt maximal 100.000 Euro pro Darlehensprodukt begrenzt ist. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Denn die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann nicht verlangt werden, solange unsere Haus GmbH dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d h. es handelt sich um ein nachrangiges Darlehen.

Die Darlehensgeber*innen können ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und auf die Auszahlung von Zinsen zudem nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Haus GmbH führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgeber*innen mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück.

Vereinfacht gesagt: Für den Fall eines ökonomischen Engpasses der Grafschaft 30 GmbH könnten Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Im Falle einer Insolvenz werden die Direktkreditgeber*innen nachrangig bedient. Zuerst erhalten andere Gläubiger, etwa Banken, ihr Geld zurück. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass wir das Geld nicht an Kreditgeberinnen zurück zahlen können.

Wir machen von der Ausnahmeregelung gemäߧ2 Abs. 2 S. 1 VermAnlaG Gebrauch, wonach für die Vermögensanlage kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt erstellt wird. Weitergehende Informationen erhält die*der Anleger*in unmittelbar vom Anleger oder Emittenten der Vermögensanlage, Hinweis gemäß VermAnlG §13 (3a,6).

Bei offenen Fragen wendet euch an uns: grafschaft30[at]riseup.net